Bei Dienstreisen haben Sie Chancen auf hohe Pauschalen
Wer häufig Dienstreisen macht, sollte die Regeln zu Verpflegungsmehraufwendungen kennen. Denn was so sperrig klingt, ist bares Geld wert!
Verreisen Sie für Ihren Job, entstehen Reisekosten. Dazu gehört neben Fahrt- und Übernachtungskosten auch der Verpflegungsmehraufwand. Die Kosten dafür können in Höhe der gesetzlichen Pauschalen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder von Ihnen bei der Steuer angegeben werden.
Mit dem geplanten Wachstumschancengesetz sollen diese Pauschalen erhöht werden. Das Gesetz könnte im März verabschiedet werden. Kommt das Gesetz, würden die Pauschalen – rückwirkend ab 1. Januar 2024 – wie folgt erhöht werden:
Übrigens: Lkw-Fahrer können zusätzlich eine Pauschale für Übernachtungen in der Schlafkabine absetzen. Diese Pauschale könnte von 8 auf 9 Euro steigen.
Bei Dienstreisen im Ausland gelten bereits seit 1. Januar 2024 teilweise erhöhte Sätze. Viele Pauschalen sind gleich geblieben. Der Aufwand richtet sich hier nach dem Ort im Ausland.
Das bedeutet zum Beispiel bei einer Dienstreise in eines der folgenden Länder:
Bei vielen Ländern wie beispielsweise USA, Polen, Italien, China oder Australien gibt es unterschiedliche Pauschalen, je nachdem, wo genau Sie dort arbeiten.
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