REISEWARNUNG IM AUSLAND – URLAUBER SOLLTEN SIE NICHT IGNORIEREN

Auswärtiges Amt

Reisewarnung im Ausland – Urlauber sollten sie nicht ignorieren

Mehrere Reisewarnungen wurden vom Auswärtigen Amt ausgesprochen. Können Reisende trotzdem in betroffenen Ländern Urlaub machen? Das Auswärtige Amt klärt auf.

Hamm - Die Sommerferien in NRW sind bereits in vollem Gange. Einige Reisende genießen gerade schon ihren Cocktail am Strand, für andere steht der langersehnte Urlaub noch bevor. Allerdings kann es passieren, dass das Auswärtige Amt plötzlich eine Reisewarnung oder Teilreisewarnung für das Reiseziel ausspricht. Das ist seit dem 3. Juli unter anderem der Fall für Ägypten. Doch wie ernst sollten Urlauber eine solche Warnung nehmen?

Reisewarnung im Urlaubsland ausgesprochen: Ist eine Warnung ernstzunehmen?

„Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen“, erklärt Adriana Evers, Sprecherin des Auswärtigen Amts, im Gespräch mit wa.de. Diese Warnungen werden auch dann ausgesprochen, wenn für Urlauber eine „konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“. Aus diesem Grund sind Reisewarnung „immer ernstzunehmen“, so Evers. Dazu ist es natürlich Reisenden selbst überlassen, „ob sie die Reise doch durchführen oder lieber ein vermeintlich sichereres Ziel wählen“, ergänzt Rechtsanwalt Arndt Kempgens im Gespräch mit wa.de.

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts werden ständig überprüft und – sofern nötig – tagesaktuell angepasst. Laut Evers ist es ratsam, sich die entsprechenden Hinweise und Verhaltensregeln vor jeder Reise durchzulesen und dafür die „Sicher Reisen“-App zu installieren.

Keine konsularische Hilfe und Reiseversicherungsschutz bei Reisewarnungen

Grundsätzlich obliegt die Entscheidung des Reiseantritts bei der jeweiligen Person selbst. Allerdings kann das Auswärtige Amt in diesem Fall „keine direkte konsularische Hilfe für deutsche Staatsangehörige leisten“, heißt es von Evers. Außerdem kann dies zu „Problemen mit dem eigenen Reiseversicherungsschutz“ führen, heißt es von Kempgens. „Manche Versicherer haben im Zusammenhang mit offiziellen Reisewarnungen Ausschlüsse im Vertrag“. Dementsprechend sollten Reisende unbedingt ins Kleingedruckte ihrer Dokumente schauen.

Urlaub kann kostenfrei bei Reisewarnungen storniert werden

Wer seinen Urlaub aufgrund einer Reisewarnung nicht mehr antreten möchte, kann diesen bei Pauschalreisen kostenlos stornieren. Dabei erhalten Reisende ihr Geld vollständig zurück. Wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wird und sich die Urlauber bereits im Zielland befinden, muss auch hier der Veranstalter die Betroffenen unterstützen. Sofern erhebliche Gefahren drohen, ist der Veranstalter verpflichtet, für eine frühere Heimreise zu sorgen.

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