OSTSEE: TOURISTEN SCHWANT BöSES – NEUES GESETZ MACHT URLAUB NOCH TEURER

Von wegen nur der Urlaub in einem anderen Land samt Flug und Hotel geht ins Geld – auch wer sich ein paar freie Tage an der Ostsee genehmigt, muss für seinen Aufenthalt bereits tief in die Tasche greifen.

Doch nun könnte es für Ostsee-Touristen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern entspannen möchten, sogar noch dicker kommen. Und das alles aufgrund eines geplanten Gesetzes…

Ostsee: Für den Urlaub bald noch mehr bezahlen?

Wie die „Ostsee Zeitung“ als Erstes berichtete, arbeite das Wirtschaftsministerium in Schwerin derzeit an einem neuen Gesetzesentwurf – genauer gesagt dem ersten Tourismusgesetz in ganz Deutschland. Was dahinter steckt?

+++ Norderney: Bizarres Glibber-Teil macht Besucher kribbelig – schön „dick“ +++

Bisher wird die besonders bei Urlaubern nicht gerade beliebte Kurtaxe von mehreren Kommunen auf freiwilliger Basis erhoben. Durch das Gesetz würde diese Gebühr dann allerdings verpflichtend werden. Die dadurch gewonnenen Einnahmen sollen anschließend den Kommunen selbst zugutekommen, die damit ihre touristischen Infrastrukturen ausbauen könnten.

Ostsee: Kommunen müssen sich umstellen

Jede Kommune, welche sich um ein Prädikat wie „Heilbad“ oder „Erholungsort“ bewirbt, müsse die Abgabe nach aktueller Gesetzeslage erheben. Laut der Zeitung seien das bereits 70 von insgesamt 76 Kur- und Erholungsorten sowie zwölf von insgesamt 39 Tourismusorten. Tritt das neue Gesetz in Kraft, dann würde der Rest auch mit einer Taxe hinzukommen.

Mehr News:

Wie das Ministerium mitteilte, erheben bislang die Kur- und Erholungsorte Altefähr, Basedow, Klausdorf, Neukalen, Warin und Stralsund keine Kurtaxe. Bei den Tourismusorten sind es unter anderem Güstrow, Bad Kleinen, Kalkhorst, Bastorf, Mönchhagen, Rövershagen, Schwaan und Ummanz.

Ostsee: Pläne stehen – doch es gibt Unklarheiten

Was allerdings noch unklar ist: Werden die bisher bestehenden Prädikate weiterhin anerkannt, auch wenn bisher noch keine Kurtaxe dafür bezahlt wurde oder muss sich jede zutreffende Kommune nochmals neu bewerben? Fragen über Fragen, die vorab noch geklärt werden müssen. Ohnehin soll das Gesetz nach den Plänen der Landesregierung erst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

2024-09-06T07:48:55Z dg43tfdfdgfd