LEERES HANDY BEI DER TICKETKONTROLLE: DIESE STRAFE MüSSEN BAHNCARD-NUTZER ZAHLEN

Wer oft und günstig reisen will, muss bei der Zugkontrolle neben dem Ticket auch seine BahnCard vorzeigen. Doch was passiert, wenn Sie die Karte nur auf dem Smartphone haben und dessen Akku bei der Kontrolle leer ist?

Gerade für berufstätige Pendler ist die BahnCard unverzichtbar geworden. Schließlich kann man durch sie auf jeder Fahrt einen bestimmten Prozentsatz sparen. Aktuell wird die BahnCard noch physisch als Plastikkarte ausgegeben, was sich allerdings noch in diesem Jahr ändern wird. Bereits jetzt gibt es die Probe-BahnCard 25 und 50 nur noch auf das Smartphone, die Jahresvarianten der BahnCard sollen ihr in der zweiten Jahreshälfte folgen.

Mit der digitalen Umstellung kommen allerdings auch ein paar Fragen auf. Eine davon wäre, was passiert, wenn Sie die Karte auf dem Handy haben, Sie diese bei einer Kontrolle aber nicht vorzeigen können, weil das Handy leer ist. Was dabei droht und wie Sie dennoch nachweisen können, dass Sie zu dem Zeitpunkt die BahnCard besaßen, erfahren Sie im Folgenden.

Züge immer öfter unpünktlich: Ohne diese Gratis-App sind Sie aufgeschmissen

Online-BahnCard nicht vorzeigbar: Das gilt

Zum jetzigen Zeitpunkt können Nutzer im DB Navigator ihre Bahncard digital hinterlegen, um den Ticketkauf dadurch zu vereinfachen. Doch auch bei der Kontrolle ist die digitale Variante hilfreich, da sie diese mitsamt dem Ticket über das Handy herzeigen können. Wichtig ist dabei, dass das Smartphone bei der Kontrolle eingeschaltet sein muss. Denn ist das nicht der Fall, weil das Handy keinen Akku mehr besitzt, wird eine Fahrpreiserhebung fällig. Diese fängt bei mindestens 60 Euro an und kann sich bis auf den doppelten Fahrpreis ausweiten.

Jedoch gilt auch hier wie bei weiteren Verkehrsverbänden, dass Sie einen verminderten Preis zahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die BahnCard zum Zeitpunkt der Kontrolle besaßen, aber nicht vorzeigen konnten. Das können Sie entweder im DB Reisezentrum oder über den Chat im Online-Portal erledigen. Wichtig hierfür ist, dass das innerhalb von 14 Tagen passiert. Wenn Sie Ihre Karte erfolgreich nachweisen konnten, fällt dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro an.

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Weitere Fälle bei der Kontrolle

Wer ein Smartphone mit ausreichend Akku bei der Kontrolle hat, die Karte jedoch nur als Screenshot vorzeigen kann, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Denn in diesem Fall ist man nämlich auf die Kulanz des Fahrscheinprüfers angewiesen, ob dieser den Screenshot als Nachweis akzeptiert. Auch mit Internetproblemen wird es schwierig werden zu punkten, da die Karte im DB Navigator in der Regel auch ohne Internetverbindung aufgerufen werden kann.

Ab dem 9. Juni wird die BahnCard dann nur noch digital ausgestellt. Die Gründe hierfür und weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden Artikel.

Wichtige Änderung bei der DB-Bahncard: Die Ära der Plastikkarten geht zu Ende

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