FLUGBEGLEITERIN VERRäT: DAS BEFINDET SICH IMMER IN MEINEM KOFFER

Als Flugbegleiter:in ist man ständig auf Reisen und muss auf jede Situation vorbereitet sein. Der Koffer ist daher mehr als nur ein Gepäckstück – er ist ein mobiles Büro, eine persönliche Komfortzone und natürlich Teil der Uniform. Von wichtigen Dokumenten bis hin zu alltäglichen Kleidungsstücken enthält er alles, was Flugbegleiter:innen brauchen, um professionell und komfortabel durch deinen Arbeitstag zu kommen. Hier sind die essenziellen Gegenstände, die in ihrem Koffer nie fehlen dürfen.

Uniform: Was haben Flugbegleiter:innen in ihrem Koffer?

Sophie ist Flugbegleiterin und gibt als sophieklex auf Instagram Einblicke in ihren Arbeitsalltag. Über 100.000 Follower:innen erfahren, welches ihre besten Travel-Hacks sind und was sie als Flugbegleiterin beschäftigt. Da der Koffer zur Uniform gehört, erklärte sie kürzlich, was in ihrem Koffer auf Kurzstrecken nicht fehlen darf:

  • Uniformschuhe
  • Schuhdeo
  • Ersatzstrumpfhose
  • Wärmflasche
  • Warnweste
  • Papiere (Zuverlässigkeitsüberprüfung, Impfausweis, medizinischer Schein, Flugbegleiter-Attestierung)
  • Schminke
  • Unterwäsche
  • Schuhcreme
  • Arbeitsgerät
  • Ein Alltagskleid

Doch auch wenn Flugbegleiter:innen keine Utensilien für einen Kurzstreckenflug mitnehmen wollen, müssen sie den Koffer bei sich haben – schließlich gehört er zur Uniform gehört.

Die Uniform ist Pflicht

Stewardessen und Stewards können ihre Arbeitskleidung nicht frei wählen. Sie tragen eine Uniform, die die jeweilige Fluggesellschaft repräsentiert und ihre Zugehörigkeit zu dieser deutlich macht. Diese Uniformen folgen in der Regel einem bestimmten Farbschema und tragen das Logo der Airline.

So ist sofort ersichtlich, für welches Unternehmen die Person arbeitet. Und auch der Koffer gehört zur Uniform, muss aber bei Kurzstrecken theoretisch nicht gefüllt sein.

Ganz so streng wie noch vor einigen Jahren ist die Sache mit der Uniform allerdings nicht mehr.

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Lufthansa-Tochter lockert den Dresscode

Wie das Portal luzernerzeitung.ch berichtet, passt die Schweizer Lufthansa-Tochter die Vorschriften für das Kabinenpersonal an. Künftig sollen sichtbare Piercings im Gesicht erlaubt und Lippenstift bei Frauen nicht mehr Pflicht sein. Außerdem gelten folgende neue Regeln:

  • Strumpfhosen dürfen blickdicht sein. Auch medizinische Strumpfhosen (beispielsweise gegen Thrombose) sind gestattet.
  • Die Beine müssen nicht mehr rasiert sein.
  • Flugbegleiter beider Geschlechter dürfen Make-up und Nagellack tragen.
  • Tattoos und Piercings sind erlaubt und dürfen sichtbar sein. Ausnahme: Das Gesicht und die Hände dürfen nicht tätowiert sein.
  • Auch weibliche Crewmitglieder dürfen Krawatten tragen.
  • Schnürschuhe sind erlaubt, auch beim Tragen von Röcken.

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