FATALE VERWECHSLUNGSGEFAHR: WIE EIN KLEINER REISEPASS-FEHLER IHREN URLAUB RUINIEREN KANN

Vorsicht vor Unachtsamkeit

Fatale Verwechslungsgefahr: Wie ein kleiner Reisepass-Fehler Ihren Urlaub ruinieren kann

Kleine Verwechslung, große Auswirkung: Wer sich bei seinen Ausweis-Daten einen Patzer leistet, wird im schlimmsten Fall am Flugsteig stehen gelassen oder heimgeschickt.

München – Bei Flugreisen wird in der Regel schon vorab das Reisedokument gebraucht. Nicht nur, um bei visumspflichtigen Ländern eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, sondern auch beispielsweise, um den Online-Check-in machen zu können. Viele stellen sich dabei die Frage: Ist das jetzt eine Null oder ein O in der Passnummer? Sich leichtfertig für eines davon sollte man sich aber nicht entscheiden. Das kann im dümmsten Fall den gesamten Urlaub ruinieren.

Persönliche Daten genau prüfen, um Ärger im Urlaub zu vermeiden

Schon vor dem Gang zum Flughafen beschäftigen sich viele Reisende mit ihren Flugdaten. Sei es, um sich schon frühzeitig einen Sitzplatz zu reservieren oder um sich saftige Gebühren für das Einchecken vor Ort, wie es bei einigen Billigairlines üblich ist, zu sparen. Benötigt werden dafür die persönlichen Daten, darunter die Reisepassnummer.

Die Bezeichnung „Nummer“ ist dabei aber etwas trügerisch, denn die ID des jeweiligen Ausweises kann sowohl aus Zahlen als auch aus Buchstaben bestehen. Wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat erklärt, muss die Kombination in der Regel sogar mindestens einen Buchstaben enthalten.

Vor allem die Null und das nur minimal rundlichere O können das Auge aber schnell austricksen. In Sachen Dokumentennummer sollte aber genau hingeschaut werden, wie die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung erläutert. Besondere Sorgfalt sollte man auch vor Abreise dem Gültigkeitsdatum widmen, um Ärger zu umgehen.

Wichtiger Merksatz für Reisende: Der Buchstabe O ist nie Teil der Passnummer

Eigentlich stehen Reisenden mit einem deutschen Reisepass fast alle Türen offen. Dennoch kann es zu Problemen kommen. Denn an den Flughäfen werden die Daten abgeglichen. „Im schlimmsten Fall kann dieser Fehler dazu führen, dass das Boarding oder die Einreise verweigert wird“, warnt Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Um zu verhindern, dass der Urlaub platzt oder man einen teuren Ersatzflug buchen muss, sollte man genau hinsehen. Es gibt jedoch auch einige Tricks, die helfen können. Für deutsche Ausweise und Pässe gelten bestimmte Regeln.

Die wichtigste Regel: Ein O ist im Gegensatz zur Null niemals Teil der Reisepassnummer. Um sinnvolle Wörter zu vermeiden und Verwechslungen von Buchstaben zu vermeiden, werden in Dokumenten niemals Vokale verwendet. Auch einige Konsonanten werden nicht verwendet. Folgende Buchstaben kommen in Ausweisnummern von Reisepässen oder dem Personalausweis nicht vor:

  • A
  • B
  • D
  • E
  • I
  • O
  • Q
  • S
  • U

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Darüber hinaus beginnen Dokumentennummern immer mit einem Buchstaben, informiert die Bundesbehörde. In Ausnahmefällen können Nummern von Pässen oder Ausweisen, die vor dem 1. November ausgestellt wurden, auch ausschließlich Buchstaben enthalten. Seit dem 1. November 2021 wird jedoch bei neu ausgestellten Reisepässen auch die Zahl 0 nicht mehr verwendet, um Verwechslungen noch sicherer zu vermeiden, so das Bundesministerium. Für Kinderreisepässe gibt es seit dem 1. Januar 2024 eine wichtige Änderung.

Personalausweis oder Reisepass – Achtung vor Ausnahmen bei den Einreisebestimmungen

Zugegeben: Wer innerhalb Europas reist, wird wahrscheinlich den Personalausweis anstelle des Reisepasses verwenden. Aber auch dessen Dokumentennummer kann benötigt werden, zum Beispiel für den Online-Check-in. Reisende erhalten dabei keinen Hinweis auf mögliche Fehler. Für die Ausweisnummer des Personalausweises gelten jedoch dieselben Regeln wie für den Reisepass.

Aber Vorsicht: Bei einigen Flügen innerhalb Europas wird ein Personalausweis nicht akzeptiert. Seit dem Brexit kommt man ohne Reisepass nicht mehr durch die Grenzkontrollen von England, Schottland, Wales oder Nordirland (Vereinigtes Königreich). Andererseits kann man Länder wie Tunesien, die Türkei oder Ägypten, die außerhalb Europas liegen, auch mit einem Personalausweis bereisen. Für die beiden letztgenannten Länder gelten jedoch mitunter besondere Sicherheitsbedenken.

Informationen zu den Einreisebestimmungen und zur Sicherheit finden sich auf der Website des Auswärtigen Amtes, Infos zu den verschiedenen Aufenthaltsgenehmungen für deutsche Staatsbürger gibt es auf germany-Visa.org.

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